Der Ursprung der Sanktionslisten gründet auf den Anschlägen vom 11. September und dem
darauffolgenden internationalen Terrorismus. Auf die Erlassung der USA folgten die Europäische
Union, die Vereinten Nationen, Deutschland und viele andere Staaten mit dem Ziel, dem
Terrorismus die wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen zu entziehen. Der Handel oder
andere geschäftliche Beziehungen mit sanktionierten Personen, Unternehmen oder Organisationen
ist oftmals verboten.
Mit der russischen Militärinvasion und den darauffolgenden EU-Sanktionen, welche per 28. Februar
2022 mit einem Bundesratsentscheid für die Schweiz übernommen wurden, ist das Thema wieder
vermehrt in den Fokus gerückt. Die Behörden konzentrieren sich vermehrt darauf, die
Sanktionsbestimmungen durchzusetzen und ahnden Verstösse mit hohen Bussen oder sogar
Freiheitsstrafen.
Die Sanktionslisten werden vom SECO herausgegeben, verwaltet und aktualisiert. Da die Listen
viele Änderungen und Aktualisierungen erfahren – allein in den letzten 1.5 Jahren wurde die
Ukraine-Verordnung über 20-mal geändert – ist es umso schwieriger, einen Überblick zu bewahren
und das Risiko für etwaige Zuwiderhandlungen steigt.