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Risiko identifizieren,
Risiko minimieren
Intro Was sind Sanktionslisten?
Der Ursprung der Sanktionslisten gründet auf den Anschlägen vom 11. September und dem darauffolgenden internationalen Terrorismus. Auf die Erlassung der USA folgten die Europäische Union, die Vereinten Nationen, Deutschland und viele andere Staaten mit dem Ziel, dem Terrorismus die wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen zu entziehen. Der Handel oder andere geschäftliche Beziehungen mit sanktionierten Personen, Unternehmen oder Organisationen ist oftmals verboten.

Mit der russischen Militärinvasion und den darauffolgenden EU-Sanktionen, welche per 28. Februar 2022 mit einem Bundesratsentscheid für die Schweiz übernommen wurden, ist das Thema wieder vermehrt in den Fokus gerückt. Die Behörden konzentrieren sich vermehrt darauf, die Sanktionsbestimmungen durchzusetzen und ahnden Verstösse mit hohen Bussen oder sogar Freiheitsstrafen.
Die Sanktionslisten werden vom SECO herausgegeben, verwaltet und aktualisiert. Da die Listen viele Änderungen und Aktualisierungen erfahren – allein in den letzten 1.5 Jahren wurde die Ukraine-Verordnung über 20-mal geändert – ist es umso schwieriger, einen Überblick zu bewahren und das Risiko für etwaige Zuwiderhandlungen steigt.

Für wen Wer muss seine Kontakte prüfen?
Jedes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz muss regelmässig aber mind. nach jeder Aktualisierung der Sanktionslisten durch das SECO, seine Geschäftspartner, d.h. alle natürlichen und juristischen Personen, mit welchen eine wirtschaftliche Beziehung besteht, sowie seine Mitarbeiter auf allfällige Sanktionen überprüfen. Dabei müssen bei jeder Überprüfung alle Kontakte und nicht nur die neuen geprüft werden, da bereits bestehende Kontakte in der Zwischenzeit von Sanktionsmassnahmen betroffen sein könnten.

Bei einer allfälligen Überprüfung durch das SECO muss mittels Protokolle nachgewiesen werden, dass alle geschäftlichen Kontakte regelmässig überprüft wurden.

Bussen Was droht bei Verstössen?
Wird gegen die Sanktionsmassnahmen verstossen, findet eine Strafverfolgung basierend auf dem Embargogesetz statt. Dabei machen sich nicht nur die Geschäftsinhaber und die Geschäftsleitung, sondern auch Mitarbeiter, welche involviert sind, strafbar.

Das Strafmass kann dabei von Bussen, bis zu 1 Mio. Schweizer Franken bei schweren Delikten, oder gar bis zu mehrjährigen Haftstrafen reichen.

Funktionsweise Wie funktioniert unser Sanctions Scanner?
Der AMM Sanctions-Scanner wurde als Unterstützung bei der Prüfung der Sanktionslisten gebaut. Es werden jeweils die aktuellsten Sanktionslisten vom SECO verwendet.

Der Abgleich basiert auf phonetischen Suchalgorithmen in Kombination mit Textvergleich (Textdistanz). Damit auch Namen in unterschiedlichen Schriften (z.B. kyrillische Schrift) sinnvoll verglichen werden können, werden alle Namen vor dem phonetischen Vergleich normalisiert (Transkription / Transliteration).
Jeder Eintrag der abzugleichenden Liste wird gegen jeden Eintrag in den Sanktionslisten geprüft und mittels einem “Score” bewertet. Dieser “Score” ist numerisch und liegt zwischen 0 und 100, wobei 0 als keine und 100 als komplette Übereinstimmung zu werten ist. Ist zusätzlich ein Geburtsdatum bekannt, wird auch dieses in den Vergleich miteinbezogen.

Die vom Sanctions-Scanner gelieferten Resultate sind keinesfalls abschliessend zu verstehen. Sie dienen als Anhaltspunkte bzw. Hinweise, dass eine weiterführende Überprüfung der Person oder des Unternehmens/der Organisation nötig und empfohlen ist.

DSGVO Datenschutz und Datensicherheit
Mit AMM StreamTech AG haben Sie einen Schweizer Partner, welcher Ihre Daten in der Schweiz verarbeitet. Für jeden Auftrag wird ein DSGVO-konformer Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ausgehändigt.
Das Cleaning erfolgt nur mit Daten aus dem Eigenbestand (Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen) und dem Referenzbestand Adressen Schweiz. Die Validierung für B2C-Adressen (ausgenommen der E-Mail-Adressen) findet mit der Schweizer Post statt. AMM StreamTech AG betreibt keinen eigenen B2C-Adressdatenpool. Alle Daten werden nach Abschluss des Auftrages unwiderruflich gelöscht.